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AGB

- Skikarussell Altastenberg -

Liftgesellschaft Altastenberg GmbH & Co.KG / Skilift Schwedenhang  Martin Voss

Auszug aus den „AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen“


Allgemein

  • Die Benutzung der Beförderungsanlagen und Skipisten erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Für Unfäller aller Art wird keine Haftung übernommen.
  • Das Fahren außerhalb der präparierten Skipisten ist untersagt.
  • Die Skipisten sind nur während der ausgewiesenen Betriebszeiten zu benutzen.
    Täglich: 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
    Flutlichtbetrieb: gemäß Aushang / aktueller Information
     
  • Nach Betriebsschluss ist das Betreten des Skigebiets verboten (Lebensgefahr durch Pistenpräparierung und Betrieb der Schneeerzeuger!)
  • Die Besucher des Skigebiets müssen jederzeit mit dem Betrieb von Schneeerzeugern und Pistenfahrzeugen (Pistenwalzen und Motorschlitten) rechnen und ihr Verhalten dementsprechend anpassen.
  • Den Anweisungen des Bedienungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Rodeln auf dem Gelände des Skikarussells ist nicht gestattet.
  • Alle Besucher des Skigebiets haben sich gemäß den „FIS-Verhaltensregeln“ im Skigebiet zu bewegen.
  • Alle Zeitkarten (Halbtages-, Tages-, Mehrtageskarten) sind persönliche Ausweise und damit nicht übertragbar.
  • Bei Missbrauch oder Fehlverhalten erfolgt der Einzug bzw. die Sperrung der Liftkarte.

 

Ticketsystem

Das Skiliftkarussell Altastenberg ist mit einem berührungslosen Zutrittsystem ausgerüstet. 

  • Pfand

Beim Kauf der Key Card für Tickets des Skikarussell Altastenberg (Punktekarten und Tageskarten bis 2,5 Tage) wird gegebenenfalls ein Pfand für die Karte berechnet, der bei Rückgabe wieder vergütet wird. Bei beschädigten Karten erfolgt keine Rückzahlung des Kartenpfands. Bei Mehrtageskarten ab 3 Tage („Wintersport-Arena-Card“) und Barcode-Karten wird kein Pfand berechnet, daher erfolgt auch keine Erstattung bei Rückgabe.

  • Zeitlicher Gültigkeitsbereich

Die Key Card gilt während der jeweiligen Betriebszeiten der Skilifte im Skigebiet. Bei Schlechtwetter, Schneemangel oder Betriebsstillstand (technische Probleme) von einzelnen Liften besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückvergütung.

  • Rückvergütung

Rückvergütungen bzw. Teilrückzahlungen sind nur bei Skiunfällen und Verletzungen im Skigebiet möglich. In diesem Fall sollte die Key Card unverzüglich an der Kasse im Sportgeschäft Wemhoff hinterlegt werden, außerdem ist ein Attest eines ortsansässigen Arztes vorzulegen. Eine Rückvergütung kann nur für den Zeitraum ab Hinterlegung der Karte gewährt werden.

  • Verlust der Key Card  

Verlorene oder beschädigte Key Cards werden nicht ersetzt.

  • Ablauf der Gültigkeit

Punktetickets gelten für 2 Jahre ab Datum des Erwerbs, alle anderen Tickets gelten nur in der laufenden Saison.

  • Flutlicht

Die Tages- und Punkte-Tickets gelten nicht bei Flutlichtbetrieb. Hierzu ist eine separate Abendkarte an den Kassen oder direkt am Skilift erhältlich.
  

Mit dem Kauf eines Skilift-Tickets werden die aufgeführten Bedingungen durch den Kunden anerkannt.

Altastenberg, 01.12.2018